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   BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01   

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BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01 (https://dejure.org/2002,18604)
BAG, Entscheidung vom 16.04.2002 - 1 ABR 25/01 (https://dejure.org/2002,18604)
BAG, Entscheidung vom 16. April 2002 - 1 ABR 25/01 (https://dejure.org/2002,18604)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Zweck dieser Regelung ist es, die Angelegenheiten derjenigen Arbeitnehmer der Einwirkung des Betriebsrats zu entziehen, die der Unternehmensleitung wegen ihrer Tätigkeit und der Bedeutung ihrer Funktion nahestehen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 204; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Die in Nr. 1 aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (st. Rspr. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.; ErfK-Eisemann 2. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 32; Fitting aaO § 5 Rn. 341 f.).

    a) Die unternehmerische Bedeutung der Personalverantwortung kann einmal aus der Anzahl der Arbeitnehmer folgen, auf die sich die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis bezieht (BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - aaO und 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 28 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 41).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

    Auflösungsantrag - leitender Angestellter

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Diese Zuordnungskriterien beruhen auf der Wertung des Gesetzgebers, nach der eine Einstellungs- und Entlassungsbefugnis die leitende Funktion eines Angestellten im Betrieb oder im Unternehmen in besonderer Weise zum Ausdruck bringt (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - DB 2002, 1163).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen die Personalführungsbefugnis auf mehrere Angestellte delegiert ist, denen jeweils nur eine geringe Zahl an Arbeitnehmern zugeordnet sind, kann leitender Angestellter nach Nr. 1 nur derjenige sein, dessen personelle Entscheidungskompetenz sich auf eine abgeschlossene Gruppe erstreckt, deren Tätigkeit ein für das Unternehmen bedeutsames Aufgabengebiet zugrundeliegt (vgl. BAG 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Wie die Gesetzesformulierung in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit dem Ausdruck "sonstige Aufgaben" nahelegt, regeln § 5 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 BetrVG nur unterschiedliche Arbeitgeberfunktionen, wobei die jeweils zugrunde liegenden unternehmerischen Aufgaben gleichwertig sind (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 85 ff. = AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55 mit Anm. Wlotzke).

    Deren Anwendung durch die Tatsachengerichte ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur daraufhin überprüfbar, ob der Bewertungsmaßstab verkannt wurde, die Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände vertretbar ist und keine Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze vorliegen (BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - BAGE 79, 80, 82 f.; 27. September 2001 - 2 AZR 176/00 - aaO).

  • BAG, 25.10.1989 - 7 ABR 60/88

    Angestellter, leitender: bei einem Arbeitnehmer, der in mehreren Betrieben

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Zweck dieser Regelung ist es, die Angelegenheiten derjenigen Arbeitnehmer der Einwirkung des Betriebsrats zu entziehen, die der Unternehmensleitung wegen ihrer Tätigkeit und der Bedeutung ihrer Funktion nahestehen (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - BAGE 63, 200, 204; 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381).

    Damit ist klargestellt, daß auch eine betriebsbezogene Aufgabe oder Funktion den Status eines leitenden Angestellten begründen kann (BAG 25. Oktober 1989 - 7 ABR 60/88 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 42; Leese aaO S 109; Kraft GK-BetrVG 6. Aufl. § 5 Rn. 77; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 5 Rn. 336 f.; Hess/Schlochauer/Glaubitz BetrVG 5. Aufl. § 5 Rn. 77).

  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

    Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Die in Nr. 1 aufgeführte formale Befugnis kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn ihr auch ein entsprechend bedeutsames Aufgabengebiet zugrunde liegt (st. Rspr. BAG 29. Januar 1980 - 1 ABR 45/79 - BAGE 32, 381, 386 ff.; 25. Oktober 2001 - 2 AZR 358/00 - nv.; ErfK-Eisemann 2. Aufl. § 5 BetrVG Rn. 32; Fitting aaO § 5 Rn. 341 f.).
  • BAG, 28.11.1989 - 1 ABR 90/88

    Arbeitnehmerüberlassung: Überwachung des Betriebsgeländes durch

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Ein solcher Wille kann sich aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsvertragsparteien tatsächlich Vereinbarte erlaubt (vgl. BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135 f.; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 09.01.2001 - 13 TaBV 105/00

    Aufhebung der Einstellung und Beschäftigung eines Arbeitnehmers ; Einstellung

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 9. Januar 2001 - 13 TaBV 105/00 - aufgehoben.
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Ein solcher Wille kann sich aus der praktischen Durchführung eines Vertragsverhältnisses ergeben, weil die tatsächlich geübte Vertragspraxis Rückschlüsse auf das von den Arbeitsvertragsparteien tatsächlich Vereinbarte erlaubt (vgl. BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124, 135 f.; 28. November 1989 - 1 ABR 90/88 - AP AÜG § 14 Nr. 5 = EzA AÜG § 14 Nr. 2, zu B 1 c der Gründe).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Diese unternehmerische Aufgabenstellung kann sich aus der Personalverantwortung für den Bereich des gesamten Unternehmens oder als unternehmerische Teilaufgabe auch aus der Personalverantwortung für einen Betrieb oder eine Betriebsabteilung ergeben (BAG 23. Januar 1986 - 6 ABR 51/81 - BAGE 51, 1, 7).
  • BAG, 25.03.1976 - 1 AZR 192/75

    Vereinbarung einer Probezeit - Leitender Angestellter - Erprobung der

    Auszug aus BAG, 16.04.2002 - 1 ABR 25/01
    Das gilt auch, wenn der Betroffene - wie vorliegend - zunächst befristet zur Probe beschäftigt wird, aber bereits während dieser Zeit die Aufgaben und Funktionen eines leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG ausübt (BAG 25. März 1976 - 1 AZR 192/75 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 5 Nr. 23).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2729
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